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UVV Fahrerunterweisung

Unabhängig von der Fahrerlaubnis muss der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsführung sicherstellen, dass alle Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit den Dienstwagen und Poolfahrzeugen vertraut sind. Die „Fahrerunterweisung nach UVV“ ist ein Teil des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Um Risiken zu minimieren und Unfällen vorzubeugen, erlässt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung daher Richtlinien und Vorschriften. Ein Teil dieser Unfallverhütungs-Vorschriften (UVV) umfasst die Fahrerunterweisung für Fahrer von Firmen- u. Poolfahrzeugen.

Der damit verbundene hohe Aufwand von Präsenzschulungen im Unternehmen kann im Zuge der Digitalisierung sehr stark minimiert und dank unseres E-Learning-Angebots unabhängig von Ort und Zeit absolviert werden. Jede unterwiesene Person erhält ein Schulungszertifikat, welches bei einer Kontrolle zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften dargelegt werden kann. Der größte Zeitaufwand, die Kommunikation mit den Fahrern, entfällt.

Diese Aufgabe im Rahmen des Fuhrparkmanagements übernehmen wir gerne für Sie!